Kosten


Grundsätzlich ist die Kostenerstattung für Ernährungsberatungen und diättherapeutische Beratungen eine freiwillige Leistung Ihrer Krankenkasse.
Klären Sie bitte im Vorfeld der Beratung, welche Kosten von Ihrer Krankenkasse tatsächlich übernommen werden.



Dabei unterscheiden die Krankenkassen zwischen:


 

• Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung auf Grundlage § 20 SGB V ohne Vorerkrankung

• Ärztlichen Verordnungen zur ernährungstherapeutischen Beratung bei bereits bestehenden Erkrankungen, auf Grundlage von § 43 SGB V




Sprechen Sie uns bei Fragen dazu bitte persönlich an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.